Reaktivierte Neubauförderung EH-55: Anforderungen stehen fest

Die KfW-Anforderungen an die Mitte Dezember 2025 startende Neuauflage der EH-55-Förderung stehen nun fest. Die Hürden sind überraschend niedrig. Interessierte müssen schon jetzt tätig werden, um zum Förderstart handlungsfähig sein, denn die Fördermittel sind begrenzt und vermutlich schnell vergriffen. Auch Nichtwohngebäude im 55er-Standard können gefördert werden.
Im vergangenen November haben wir per Newsletter auf die geplante Reaktivierung der EH-55-Förderung hingewiesen. Die an zu fördernde Gebäude gestellten Anforderungen wurden nun auf der KfW-Webseite veröffentlicht. Auch die Förderkonditionen sind in Teilen bereits bekannt.
Fazit
Bauherren müssen jetzt tätig werden, um bei den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermitteln zum Zuge zu kommen. Eine energetische Bilanzierung des Energie-Effizienz-Experten zur Ermittlung der gebäudespezifischen Anforderungen ist für die Antragstellung unbedingt notwendig.
Zudem sollten möglichst zeitnah Gespräche mit der Hausbank stattfinden – diese leitet die KfW-Mittel an den Förderempfänger durch und ist zur Klärung weiterer Kreditdetails möglichst früh einzubeziehen. Bauherren sollten idealerweise schon zum Start des Förderprogramms am 16.12.2025 mit der vom EEE zu erstellenden Initiierung des Antrags (BzA-Nummer) bei der Hausbank erscheinen und mit dieser bereits im Vorhinein sämtliche Details besprochen haben. So ist sichergestellt, dass schon vor Förderstart bereits alles klar ist – mit Ausnahme der Zinskonditionen.
Auf Grundlage der gewaltigen Resonanz auf unseren letzten Newsletter gehen wir bei Wortmann & Wember von einer enormen Nachfrage der Fördermittel aus und sind gern Ihr Ansprechpartner rund um alle Förderfragen.

