Neubauförderung für den EH-55-Standard soll reaktiviert werden

Spannende Neuigkeiten für Bauherrn vermelden die Nachrichtenagenturen: Der EH-55-Standard soll ab Mitte Dezember 2025 wieder für Neubauten gefördert werden. Für Interessierte ist auf Grund begrenzter Fördertöpfe Eile geboten. Eine Zusammenfassung der kursierenden Informationsfetzen.

Der EH-55-Standard könnte vor der Reaktivierung stehen. Wie mehrere Nachrichtenportale vermelden, soll durch die Bereitstellung von insgesamt 800 Millionen Euro aus Bundesmitteln der stockende Wohnungsbau angekurbelt werden. Wie üblich, soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dabei als Fördergeber fungieren.
Die Erfahrung vergangener Jahre mit ähnlichen Ankündigungen hat gezeigt, dass vor der tatsächlichen Veröffentlichung einer rechtskräftigen Förderrichtlinie in der Regel kein vollständiges Gesamtbild über die zu erfüllenden Förderkonditionen vorliegt. Die nun kursierenden Informationen könnten daher unvollständig oder ungenau sein. Hier ein erster Überblick:

  • EH-55-Standard: GEG- und EH-55-Standard unterscheiden sich häufig nur in den Anforderungen an die Dämmstoffdicke der Außenbauteile. Der Mehraufwand für den förderfähigen Standard, verglichen mit dem GEG-Standard, wird also mutmaßlich gering ausfallen und sollte zu energieeffizienteren Gebäuden führen, die unterm Strich geringere Herstellkosten auslösen – ein lohnendes Geschäft für Bauherren.

  • Keine Wärmeerzeugung auf Basis fossiler Energie möglich: Anteilige Wärmeerzeugung mit z.B. Gas scheidet aus. Der Anschluss an Wärmenetze und Wärmepumpen wird mit Sicherheit gestattet sein. Ob Wärmeerzeugung auf Basis von biogenen Brennstoffen (z.B. Pellet) möglich sein wird, ist unklar.

  • Baugenehmigung muss bereits vorliegen: Angeblich kommt das Förderprogramm nur für Neubauten in Frage, für die bereits ein Bauantrag vorliegt. Im Kontext früherer Meldungen dieses Jahres könnte dies sogar bedeuten, dass die Baugenehmigung schon vor dem plötzlichen EH-55-Förderstopp im Januar 2022 vorliegen musste.

  • Förderung in Form zinsvergünstigter Darlehen: Wahrscheinlich erfolgt die Förderung, wie derzeit in der KfW-Neubauförderung üblich, über besonders günstige Kreditkonditionen. Auch eine Förderung in Form eines Investitionskostenzuschusses oder eine Kombination aus geringem Zins und Zuschuss ist denkbar.

  • Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE): Der EEE wird wie üblich als Bindeglied zwischen Bauherrn und Fördergeber eingeschaltet werden müssen. Wir bei Wortmann & Wember freuen uns auf Ihre Anfrage hierzu.

 

Fazit

Bauherren bereits genehmigter Vorhaben könnten auf Grund der Ankündigung tatsächlich zur Wiederaufnahme auf Eis gelegter Projekte bewegt werden. Der Andrang auf die Fördermittel, so zeichnet sich jetzt schon ab, könnte enorm sein. Mit nur etwas mehr als einem Monat Restzeit bis zum potenziellen Förderstart sollten Interessierte bereits jetzt Ihren Energie-Effizienz-Experten auf das Thema ansprechen, um im Dezember handlungsfähig zu sein.

Beitrag teilen