EU–Taxonomie und Green Deal – geht so die Energiewende?

Mit der aktuellen EU-Verordnung zur Taxonomie formuliert die EU Kriterien, um den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Damit sollen private Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte gefördert und so ein Beitrag zum Europäischen Green Deal geleistet werden.
Aber helfen die zur Verfügung stehenden Kennwerte auch wirklich dabei, den Energieverbrauch zu senken? Und bilden sie ein zuverlässiges Kriterium für Investitionsentscheidungen von Verbrauchern?

Energiestandards mit nur theoretisch ermittelten Werten

Seit langem ist bekannt: Der ökologische Fußabdruck von Gebäuden setzt sich aus verbrauchten Ressourcen beim Bau des Gebäudes, während des Betriebes durch Ressourcen für Instandhaltung und die Energieverbräuche bei der Nutzung sowie am Ende des Lebenszyklus durch Ressourcenverbräuche beim Rückbau zusammen. Gütesiegel wie Green Building, DGNB, BNB, Leed und Breeam tragen diesem Umstand Rechnung und werden klassifizierend genutzt.

Während der langen Nutzung eines Gebäudes spielt der Energieverbrauch eine besonders herausragende Rolle im Gesamt-Fußabdruck.

In Deutschland werden gesetzlich geforderte Energiestandards, wie der Wärmeschutznachweis, mit Standards wie dem Energie-Effizienz Haus 40 oder 40+ für die Beschreibung der Qualität von Gebäuden in energetischer Hinsicht herangezogen. Ein Gebäude mit einem niedrigen Energiestandard, so die Argumentation, ist ökologisch verträglicher als ein konventionelles Gebäude. Das ist zunächst einmal auch nicht falsch.

Was dabei kaum jemandem bewusst ist: diese Energiestandards für Gebäude sind nur theoretisch ermittelte Werte, mit denen geplant wird. Das wirklich Groteske ist aber, dass kein Verfahren und kein Gütesiegel an echte Verbräuche anknüpft.

In einem Wärmeschutznachweis, der ja bekanntlich die Messlatte für den zulässigen Energieverbrauch darstellt, ist explizit darauf hingewiesen, dass die berechneten Verbräuche mit den realen nicht übereinstimmen müssen. Wieviel Energie ein Gebäude am Ende wirklich verbraucht, steht auf einem anderen Blatt – beziehungsweise auf Keinem.

Dabei wird der gleiche Denkfehler begangen wie bei der Klassifizierung von Kraftfahrzeugen. Hier ist allerdings spätestens seit dem Dieselskandal jedem klar, dass Autos viel mehr verbrauchen als vom Hersteller angegeben.

Dieser Umstand schlägt bei Gebäuden in viel höherem Maße zu Buche als bei Kraftfahrzeugen. Denn ein Praxis-Test, wie es ihn bei Autos immerhin gibt, ist bei der energetischen Gebäudebewertung nicht vorgesehen. Der reale Verbrauch wird nicht in die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes mit einbezogen. Die Bewertung erfolgt rein theoretisch. Etwaige Berechnungsfehler bei der Planung, fehlerhafte Anlagen, Bauausführung oder Nutzungsmängel bleiben potenziell lange unentdeckt – mit der Folge, dass der Energieverbrauch häufig nur theoretisch sinkt – das Gebäude kann verbrauchen was es will, ohne das hieraus Konsequenzen entstehen.

Tatsächliche Energieverbräuche messen und auswerten als Lösung

Die Lösung ist einfach. Der Planungsprozess in Deutschland ist hervorragend organisiert, es mangelt auch nicht an guten Leuten mit ausreichendem Sachverstand. Es fehlt nur das letzte Quäntchen – Energiemonitoring. Wenn der Energieverbrauch in der Praxis die gute Qualität der Planung und Bauausführung später tatsächlich widerspiegeln soll, muss er gemessen und bewertet werden. Förderungen für energieeffizientes Bauen sollten an den tatsächlich niedrigen Energieverbrauch gebunden sein. Auch wenn es problematisch sein kann, dass der Nutzer sich nicht normgerecht verhält, sollte das die Notwendigkeit nicht verhindern. Denn auch die Nutzer können mit in die Pflicht genommen und zumindest durch Verhaltensanreize motiviert werden, Energie zu einzusparen.

Jedoch wie bisher gar nicht zu messen ist definitiv ein schlechter Ansatz, der weder dem echten Einsparen von Energie, und damit dem Grünen Deal der EU hilft, noch den Investoren, die auf der Suche nach verlässlichen Kennzahlen für ihre Investitionsentscheidungen sind.

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